Die Rechtslage um Bitcoin ist in Deutschland weiterhin unzureichend geklärt. Dies zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage, in der sie erklärt, dass die Finanzaufsicht (BaFin) trotz des Urteils des Berliner Kammergerichts das Mandat habe, Unternehmen der Kryptocoin-Branche zu regulieren.
Im September hat das Kammergericht Berlin ein aufsehenserregendes Urteil gefällt: In einem Strafverfahren gegen den Betreiber der Bitcoin-Börse Bitcoin24.de, der angeklagt wurde, ohne Erlaubnis ein Finanzgeschäfte betrieben zu haben, kam das Kammergericht zu dem Schluss, dass keine Straftat besteht.
Der Grund ist spannend: Da Bitcoin weder Rechnungseinheit noch ein E-Geld sei, könne es kein Finanzinstrument im aufsichtsrechtlichen Sinne sein. Nach Auffassung des Gerichts bedürfen Geschäfte wie Bitcoin-Plattformen demnach keiner Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin selbst habe ihre Kompetenzen überschritten, als sie Bitcoin als erlaubnispflichtige Rechnungseinheit definiert habe. Denn es sei nicht Aufgabe einer Bundesbehörde, rechtsgestaltend in Gesetze einzugreifen.
Die Konsequenz dieses Urteils geht weit: Es würde Bitcoin-Geschäfte in Deutschland quasi zu einem Bereich machen, in dem die Finanzaufsicht nichts verloren hätte. Jede Form von Geschäft wäre, sofern nicht das Gegenteil angezeigt wird, ohne weitere Bedingungen erlaubt; eine Regulierung des Bereich hätte bis auf weiteres keine Rechtsgültigkeit. Das wäre zu schön, um wahr zu sein, und klingt auch relativ ungewöhnlich für den Standort Deutschland. Tatsächlich scheint es nun so, als würde diese Konsequenz des Urteils keinen Bestand haben.
Eine kürzlich erfolgte Anfrage an die Bundesregierung durch den FDP-Abgeordneten Frank Schäffler zeigt, dass die Regierung die BaFin in ihrem Anspruch unterstützt, Bitcoins und andere Kryptowährungen zu regulieren. Schäffler hat gefragt, ob die Regierung die Einschätzung des Kammergerichts teile, dass es sich bei Bitcoin weder um eine Rechnungseinheit noch um ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt, und ob sie zustimme, dass “für den Handel von Kryptowährungen keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich sei?”
Die Antwort der Regierung ist relativ eindeutig: Das Urteil des Kammergerichts betreffe nicht die Verwaltungspraxis der BaFin, sondern beschränke sich auf die Frage der Strafbarkeit. Für die Praxis der BaFin sei diese ohne Relevanz. Die Einschätzung des Kammergerichts, dass die Behörde mit der Deklaration von Bitcoins zur Rechnungseinheit ihre Kompetenz überspannt habe, teilt die Regierung nicht.
Ferner möchte die Bundesregierung die BaFin durch Gesetze in dem Bereich absichern: “Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden sollte.” Schon die Entscheidung der BaFin, Bitcoins als Rechnungseinheiten zu definieren, wurde vom Finanzministerium unterstützt, vor allem um geldwäscherechtlichen Risiken Rechnung zu tragen. Diese werden durch die vierte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert, deren Umsetzung die Regierung derzeit vorbereitet. In diesem Zuge prüft die Regierung auch, inwieweit ein Anpassungsbedarf der bisherigen Gesetzgebung besteht, um Kryptowährungen und Token adäquat abzudecken.
Frank Schäfler kommentiert die Antworten der Regierung damit, dass es zwar erfreulich sei, “dass die Bundesregierung endlich Gesetzeslücken im Bereich der Kryptowährungen schließen möchte. Leider kommt dies wieder reichlich spät. Deutschland braucht endlich eine klare Strategie für die Blockchain, statt nachträgliche Flickschusterei.” Tatsächlich offenbart das Geplänkel zwischen Kammergericht, BaFin und Bundesregierung vor allem, wie unklar die rechtliche Handhabung von Bitcoins am Standort Deutschland weiterhin ist.
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