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BaFin: Banken müssen eventuell prüfen, woher virtuelle Währungen ihrer Kunden kommen

Zeke Eklund by Zeke Eklund
BaFin: Banken müssen eventuell prüfen, woher virtuelle Währungen ihrer Kunden kommen
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Rundschreiben an Finanzinstitute, um diese auf ihre Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit virtuellen Währungen hinzuweisen. Das Rundschreiben beinhaltet die mögliche Einholung weiterer Informationen von Kontoinhabern, die Einnahmen durch virtuelle Währungen erzielen. Die BaFin bittet bis zum 19. November um Konsultation.

Es ist sicherlich kein Zuckerschlecken, der Geldwäschebeauftragte einer Bank zu sein. Gerade wenn es um Kryptowährungen geht. Die Gesetze sind alles andere als eindeutig, weshalb der Geldwäschebeauftragte angehalten ist, in eigener Kompetenz – und, vor allem: Verantwortung vor dem Gesetz — zu entscheiden. Auch das geplante Rundschreiben der BaFin an Finanzinstitute ändert daran nichts.

Das Rundschreiben soll, so die BaFin, “den Kreditinstituten Hilfestellungen im Hinblick auf eine angemessene risikoorientierte Herangehensweise für Fallkonstellationen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen an die Hand” geben. Inwieweit diese befolgt werden, obliegt aber “in der gesetzlichen Verantwortung der Verpflichteten selbst”, die “im Rahmen eines risikoorientierten Vorgehens die mit solchen Transaktionen verbundenen Risiken zu bewerten und geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen” haben.

Anders gesagt: Die Empfehlung der BaFin ist nicht verbindlich, aber wer sie ignoriert, kann unter Umständen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Im Zweifel dürften die Verantwortlichen daher immer besser damit fahren, übervorsichtig zu sein. Weil das Rundschreiben trotz des formal informellen Charakters eine gewisse, informelle Verbindlichkeit haben wird, fordert die BaFin die Betroffenen auf, eine Stellungnahme dazu zu beziehen.

Erkundungen und Risikofaktoren

Was genau plant die BaFin, zu empfehlen? Das Rundschreiben ist nur zwei Seiten lang und ist online zugänglich. Indem die BaFin diesen Prozess öffentlich macht, schafft sie eine erstaunliche und löbliche Transparenz. Für die Betroffenen dürfte dies aber nur ein kleiner Trost sein. Denn der bisherige Entwurf des Schreibens enthält einige recht bittere Pillen.

Zunächst erklärt die BaFin noch einmal die unangenehme Situation der Geldwäschebeauftragten: “Es liegt in der Verantwortung der geldwäscherechtlich Verpflichteten, im Rahmen eines risikoorientierten Vorgehens die mit Geschäften mit virtuellen Währungen verbundenen Risiken zu bewerten und geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei haben die Verpflichteten auch festzulegen, ob gegebenenfalls zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten auch bestimmte verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind.”

Dann weist die BaFin auf besondere Umstände hin, die zu berücksichtigen sind: “Im Falle von auf einem Konto eingehender Zahlungen, denen erkennbar ein Tausch von virtuellen Währungen zugrunde lag (z.B. Überweisung von einer Wechselstelle für virtuelle Währungen), kommt als mögliche Maßnahme die Anforderung zusätzlicher Angaben des Kontoinhabers hinsichtlich der Herkunft der zugrundeliegenden virtuellen Währungsbeträge in Betracht (z.B. durch nachvollziehbare Angaben zum seinerzeitigen Kauf der virtuellen Währungen, insbesondere zum Kaufzeitpunkt (im Hinblick auf eine Wertsteigerung/-minderung) und zum Verkäufer der virtuellen Währungen.” Anders gesagt: Wenn ihr Euro-Einzahlungen durch den Verkauf virtueller Währungen habt, muss eure Bank euch vielleicht ein paar Fragen stellen …

Abhängig von der Risikosituation empfiehlt die BaFin, einen “darüberhinausgehenden Nachweis des Kontoinhabers hinsichtlich der Herkunft der von ihm zum seinerzeitigen Kauf der virtuellen Währungsbeträge ursprünglich eingesetzten Mittel (z.B. Nachweise bzgl. des Kaufzeitpunkts und des Verkäufers der Virtuellen Währung).” Dies wird aber nur in Ausnahmefällen notwendig sein.

Dann erklärt die BaFin, worauf die Geldwäschebeauftragten zu achten haben: “Weitere Risikofaktoren können im Grad der Pseudonymität bzw. Anonymität von Transaktionen mit den jeweiligen virtuellen Währungen sein, soweit dies für den Verpflichteten erkennbar ist. Ein risikoerhöhender Faktor kann die Inanspruchnahme von Diensten sogenannter „Tumbler“ – oder „Mixer -Services“ sein. Ferner kann es sich auf den Risikofaktor auswirken, “ob ein vorheriger Tausch von virtuellen Währungen über eine regulierte Tauschbörse erfolgt ist oder nicht” und die Art des Zahlungsmittels beim Kauf virtueller Währungen – etwa ob per Banküberweisung oder mit anonyme Prepaidkarten. Auch über weitere Maßnahmen sollen die Verantwortlichen nachdenken, wenn es sich um “Transaktionen handelt, die entweder im Hinblick auf ihre Höhe oder die sonstige finanzielle Situation des Kontoinhabers als auffällig anzusehen sind.”

Insgesamt erweckt der bisherige Entwurf des Rundschreibens ein eher unangenehmes Gefühl. Es könnte passieren, dass die vertrackste Situation von Geldwäschebeauftragten de fakto dazu führt, dass Zahlungseingänge durch den Verkauf virtueller Währungen fast schon automatisch einen Alarm auslösen und den Bankkunden dazu zwingen, zahlreiche Informationen offenzulegen. Dazu kommt noch, dass Methoden, die Anonymität von virtuellen Währungen zu steigern – was vom Datenschutz angesichts der transparenzen Natur der Blockchain nicht nur erlaubt, sondern sogar gefordert sein sollte – noch zu weitergehenden Erkundungen oder gar einem Geldwäscheverfahren führen können.

Die Forderung, dass Banken in Erfahrungen bringen sollen, welche Wertsteigerungen bzw. Gewinne mit dem Verkauf virtueller Währungen realisiert wurden, deutet darauf hin, dass es nicht allein darum geht, Geldwäsche aufzudecken, sondern auch mögliche Steuerschulden. So sehr dies hilfreich sein mag, um Kriminelle zu verfolgen, so sehr dürfte es für normale, ehrliche Nutzer von virtuellen Währungen und Mitarbeiter von Finanzinstituten zu Unannahmlichkeiten führen.

Die FinTelegram, eine der Aufklärung und Prävention von Finanzbetrug verschriebene Publikation, sieht das geplante Rundschreiben auch dementsprechend kritisch: “Offenbar versucht die BaFin nicht, mit den Problemen der Krypto-Ökonomie umzugehen, sondern hat vor, die Entwicklung einer nachhaltigen Krypto-Wirtschaft in Deutschland zu verhindern.” Man kann daher nur hoffen, dass die Konsultation bis zum 19. November noch zu Änderungen am Rundschreiben führen.

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